Honorar
GOP
- Das Honorar richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Der aktuelle Satz der GOP beträgt 92,50€ pro Sitzung (á 50 Minuten).
Fonds sexueller Missbrauch
- Beim Fonds für sexuellen Missbrauch können Gelder für Therapien in Höhe von bis zu 10.000€ beantragt werden. Ich unterstütze Sie gern bei der Antragstellung. Nähere Informationen finden Sie unter: www.fonds-missbrauch.de
Kostenerstattung
- Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien können im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen über die Kostenerstattung beantragt werden. Erstanträge können bis zum 21. Lebensjahr gestellt werden.
Private Krankenversicherung
- Jede private Krankenversicherung beinhaltet unterschiedliche Kontingente für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse. Erstanträge können bis zum 21. Lebensjahr gestellt werden.
Privatzahler
- Alle Therapien können als privat finanzierte Therapie stattfinden. Dies hat den Vorteil, dass keine Daten und Diagnosen an Krankenkasse und mögliche Versicherungen weitergegeben werden.
- Paartherapie und Paarberatung sind generell keine Krankenkassenleistung.
Kunsttherapie
- Kunsttherapie wird je nach Kasse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen oder ist als Privatzahlerleistung durchführbar.