Honorar

GOP & EBM

Das Honorar richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) und beläuft sich je nach Behandlungsfall (schwere der Symptomatik o.ä.)  auf 92,50 € (GOP 861, Faktor 2,3) bis 140,76 € (GOP 861, Faktor 3,5). Die Abrechnungen für die gesetzlichen Krankenkassen (im Kostenerstattungsverfahren) richten sich nach dem EBM.


Fonds sexueller Missbrauch

Beim Fonds für sexuellen Missbrauch können Gelder für Therapien in Höhe von bis zu 10.000€ beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie unter: www.fonds-missbrauch.de 


Kostenerstattung 

Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien können im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen über die Kostenerstattung beantragt werden. Erstanträge können bis zum 21. Lebensjahr gestellt werden. Allerdings lehnen viele große Krankenkassen die Therapien im Kostenerstattungsverfahren ab. 


Private Krankenversicherung

Jede private Krankenversicherung beinhaltet unterschiedliche Kontingente für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse. Erstanträge können bis zum 21. Lebensjahr gestellt werden.


Privatzahler

Alle Therapien können als privat finanzierte Therapie stattfinden. Dies hat den Vorteil, dass keine Daten und Diagnosen an Krankenkasse und mögliche Versicherungen weitergegeben werden. 


Kunsttherapie

Kunsttherapie ist als Privatzahlerleistung durchführbar. Eine Kostenübernahme ist auch durch den Fonds für sexuellen Missbrauch möglich.